Grundlage des Prüfschritts
Grundlage des Prüfschritts ist die Tabelle A.1 im Annex A der EN 301 549 V3.1.1. In dieser Tabelle wird auf Abschnitt 6.5.3 "Framerate" verwiesen.
Was wird geprüft?
Wenn die Web-App Videotelefonie unterstützt, soll die dabei verwendete Framerate bzw. Bildrate mindestens 20 Bildern pro Sekunde entsprechn. Besser ist eine Mindestbildrate von 30 Bildern pro Sekunde.
Wie wird geprüft?
Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Web-App Videotelefonie unterstützt.
Prüfung
Eine genaue Methode zur Messung de verwendeten Bildrate ist noch offen. Hinweise zur Weiterentwicklung des Prüfschritts können Sie auf GitHub in einem Issue hinterlassen.
Zur Beurteilung der Konformität mit diesem Prüfschritt müssen derzeit die Angaben des Software-Herstellers mit den eigenen visuellen Eindrücken abgeglichen werden.
Für die Prüfung muss die Web-App auf zwei Geräten geöffnet werden.
-
Verwendete Bildrate der App-Dokumentation entnehmen oder vom Hersteller erfragen, sind dies mindestens 20 Bilder pro Sekunde?
-
App auf zwei Geräten öffnen
-
Videotelefonieverbindung zwischen den Geräten herstellen
-
Prüfen, ob das Bild flüssig dargestellt wird, scheint die Angabe des Herstellers über die Bildrate plausibel?
Hinweise
Für die Videotelefonie ist eine Mindestbildrate von 30 Bildern pro Sekunde empfehlenswert, um eine flüssige Darstellung des Bildes zu gewährleisten.
Quellen
6.5.3 Framerate
Where ICT that provides two-way voice communication includes real-time video functionality, the ICT:
-
shall support a frame rate of at least 20 frames per second (FPS)
(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 6.5.3 "Framerate")